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Kommentar zum tarifvertrag öffentlicher dienst

Nach zehn Jahren Finanzkrise und Lohnzurückhaltung betrachteten die Gewerkschaften ihre Forderung nach einer Reallohnerhöhung als völlig legitim und der Lohnentwicklung im privaten Sektor. Die öffentlichen Arbeitgeber reagierten mit mangelnder Bereitschaft, an jeder Form von engagierten Verhandlungen teilzunehmen. Die Mediation ist im Gange, und bis zum Ende des formellen Mediationsprozesses wird es keine Arbeitskampfmaßnahmen oder Aussperrungen geben. Die Vereinbarungen sehen eine monatliche Erhöhung aller Löhne um 50 € vor, gefolgt von einer allgemeinen Lohnerhöhung von 3,1 % ab dem 1. Januar 2008. Die 50-Euro-Flatrate-Erhöhung in jeder Lohnskala bedeutet, dass Arbeitnehmer in den unteren Lohnskalen eine relativ höhere Erhöhung erhalten als arbeitnehmerin. Am 1. Januar 2009 folgt eine weitere allgemeine Lohnerhöhung von 2,8 %. Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten der Lohnstufen 1 bis 15 eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro. Die monatlichen Vergütungen für Auszubildende und Auszubildende werden ab Januar 2008 um 70 € erhöht. Aber darum geht es letztlich bei Tarifverhandlungen: eine Stimme am Arbeitsplatz zu haben.

Es geht darum, Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, mit ihren Arbeitgebern zu teilen, was funktioniert und was nicht und welche Werkzeuge sie benötigen, um ihre Arbeit besser zu erledigen. Während Gehalt und Leistungen Teil des Verhandlungsprozesses sind, sind auch Dinge wie Arbeitsbedingungen, faire Beschwerdeverfahren, Terminplanung und Personalarbeit. Darüber hinaus sind die Ortschaften nach dem Gesetzentwurf von Del. Elizabeth Guzman, D-Prince William, nicht gezwungen, Geld auszugeben, das sie nicht haben. Sie sind einfach gezwungen, an den Tisch zu kommen und in gutem Glauben mit ihren Mitarbeitern im Rahmen der Parameter des realistisch möglichen zu verhandeln. Die Gewerkschaften des öffentlichen Sektors begannen die Verhandlungen, die sich über eine Reihe gemeinsamer Forderungen einig waren, darunter Gehaltserhöhungen für Geringverdiener und insbesondere Frauen sowie Änderungen der Arbeitszeit für bestimmte Berufsgruppen. Auch der Tarifvertrag der Gewerkschaften, die dem Deutschen Beamtenbund (dbb) angeschlossenist, unterzeichnete das endgültige Tarifpaket. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte einen gemeinsamen Tarifverbund mit ver.di, der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Gewerkschaft Erziehung erziehung und Wissenschaft (GEW) gegründet.

GdP und GEW sind wie ver.di dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angeschlossen und schließen sich traditionell ver.di in den Tarifrunden im öffentlichen Dienst an, wobei ver.di der verhandlungsführende Verhandlungsführer ist. Die neuen Vereinbarungen gelten nicht für Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst der Bundesländer tätig sind, da sie durch eine andere Vereinbarung abgedeckt sind, die 2009 neu verhandelt werden soll. Im März 2008 unterzeichnete die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft mit Vertretern der Bundesregierung und der kommunalen Arbeitgeber ein neues Paket von Vereinbarungen über Löhne und Arbeitszeiten für den öffentlichen Dienst. Die Vereinbarungen, die sich auf den Zeitraum 2008-2009 erstrecken, sehen eine durchschnittliche Lohnerhöhung von etwa 5 % für alle Bundes- und Kommunalbeschäftigten im öffentlichen Dienst vor. Als Gegenleistung für die Lohnerhöhung mussten die Gewerkschaften eine Erhöhung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Westdeutschland hinnehmen. Ausnahmen von dieser neuen Regelarbeitszeit wurden für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern vereinbart, die eine 38,5-Stunden-Woche beibehalten, mit Ausnahme der erbneuer personen in Baden-Württemberg, die wie 2006 vereinbart eine 39-Stunden-Woche beibehalten werden. Für Mitarbeiter, die in Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen und Kindergärten arbeiten, wird die Verlängerung der Arbeitszeit in Form von 2,5 Tagen zusätzlicher Ausbildung und Vorbereitungszeit umgesetzt. Schichtarbeiter in Versorgungs- und Müllentsorgungsdiensten erhalten je nach Schichtsystem, in dem sie arbeiten, einen monatlichen Bonus von 200 € oder 130 €.

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