skip to Main Content

Einspruch gegen verspätungszuschlag umsatzsteuervoranmeldung Muster

Das belgische Amt für fortgeschrittene Steuervorbescheide hat auf seiner Website einen Antragsentwurf für arbeitgeberspezifische Kosten für Hausaufgaben im Rahmen der Maßnahmen des Nationalen Sicherheitsrates zur Bekämpfung von COVID-19 veröffentlicht. Solange diese Maßnahmen in Kraft sind, können die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine befristete steuerfreie Hausarbeitszulage von bis zu 126,94 EUR pro Monat gewähren, um die durch Telearbeit verursachten Kosten zu decken. Jeder Mitarbeiter, der von zu Hause aus arbeitet, kann diesen Betrag unabhängig von seiner Berufsgruppe genießen. Angesichts einer sich ständig verändernden Steuerlandschaft, der zunehmenden Komplexität von Transaktionen auf globaler Ebene, technologischer Fortschritte und Gesetzesänderungen in Verbindung mit der Fluktuation der Mitarbeiter in Unternehmen sollte es nicht überraschen, dass Steuerzahler manchmal Fehler machen. Unabhängig von der Art und dem Ausmaß eines Fehlers ist Timing absolut entscheidend, wenn es darum geht, ihn zu korrigieren. Diese Tabelle zeigt, wie viel Ihnen in Rechnung gestellt wird, wenn Sie innerhalb eines Zuschlagszeitraums standardmäßig ausfallen. Der Zuschlag wird als Prozentsatz der Mehrwertsteuer berechnet, die am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird. Wenn keine Steuererklärung eingereicht wird, wird der fällige Mehrwertsteuerbetrag und der Zuschlag auf der Grundlage dieses Betrags bewertet. Die Tarife sind: Eine Webseite zu COVID-19-Ausgaben wurde auf der Website der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung hinzugefügt.

Darüber hinaus kommuniziert die dänische Steuerbehörde über soziale Medien, Pressemitteilungen und direkt mit relevanten Unternehmen. So hatte die Agentur bis zum 18. März 2020 140 000 Selbständige aufgefordert, ihre Vorregistrierung des geschätzten erwarteten Einkommens im Jahr 2020 gegebenenfalls zu überprüfen und zu ändern. Dieser Mechanismus ist nach den geltenden Rechtsvorschriften allgemein online verfügbar, hätte aber unter den gegebenen Umständen den Steuerzahlern helfen können, die Amhöhevoraus gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen zu kürzen, die andernfalls am 20. März 2020 fällig gewesen wären. Verschiebung der Fristen auf den 1. Juni für Steuerbescheide (beschäftigte Unternehmen) für die Übertragung der Steuervorauszahlungen und der Einkommensteuer pauschal. Vorschusserklärung und Zahlung im Februar: Verlängerung bis 2. bis 7. April 2020, abhängig von der letzten Ziffer des Unique Taxpayer Registry, oder 8. April 2020 für Personen mit einem “guten” Steuerpflichtigenstatus; Die Frist für die folgenden Erklärungen wird jedoch nicht verlängert: Steuerpflichtige, die persönliche Unterstützung bei der Steuererklärung und andere Steuerdienstleistungen benötigen, müssen zwei (2) Arbeitstage im Voraus einen Termin vereinbaren, bevor sie das E-Filing Service Center (EFSC) und das Tax and Business Service Centre (TBSC) im IRAS-Gebäude besuchen.

Für Steuerzahler, die Termine gemacht haben, wird temperaturscreening am Eingang durchgeführt und soziale Abstandsstellung durch den Dienst an alternativen Schalterständen und Selbsthilfe-Kiosken durchgeführt. Verlängerungen von Erklärungen können nicht für die Einreichung von Mehrwertsteuer oder anderen indirekten Steuern gewährt werden, aber Unternehmen können immer noch verlangen, dass die verspätete Einreichung Strafgebühr nicht berechnet wird. Auf die verspätete Einreichung von Strafgebühren kann aus einem bestimmten Grund verzichtet werden, z. B. wenn die Anmeldung aufgrund von Krankheiten wie COVID-19 verhindert wurde. Wenn Sie mit einer Entscheidung, dass Sie zu berechnen sind oder wie die Höhe des Zuschlags berechnet wurde, nicht einverstanden sind, ist es möglich: Die Laufzeit der Körperschaftsteuererklärung und der Vorauszahlung wird auf den 30. März (für zwei Wochen) verschoben. Die Dauer der Einkommensteuererklärung und der Zahlung für Einzelpersonen wird auf den 1. Juli (um zwei Monate) verschoben. KMU in den von COVID-19 betroffenen Branchen erhalten eine Verlängerung der Zahlung von Steuern /Vorauszahlungen wie folgt: Die Zahlung entsprechend der Mehrwertsteuererklärung vom März 2020 wurde in vier zinslose Zahlungen aufgeteilt. Steuerpflichtige in schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situationen können einen Aufschub einer Steuerzahlung oder Ratenzahlungen beantragen. Die Verwaltungsgebühren für alle bis zum 31.

Juli 2020 eingereichten Anträge werden automatisch vergeben. Darüber hinaus werden die Juni-Vorschüsse auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer überwiesen.

Back To Top