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Tarifvertrag vka niedersachsen

Als Folge dieser Entwicklungen ist es unter den Tarifparteien weithin anerkannt, dass die deutschen Tarifverhandlungen einige wichtige Reformen erfordern, um das System flexibler zu gestalten und differenziertere Lösungen zu ermöglichen, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen entsprechen. Bisher hat sich jedoch nur eine Minderheit der Arbeitgeber um eine radikale Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Unternehmensebene bemüht. Im Gegenteil, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sogar die Mehrheit der einzelnen Arbeitgeber wollen weiterhin am Grundsatz der Tarifverhandlungen auf Branchenebene festhalten, aber ihren Anwendungsbereich einschränken und gleichzeitig mehr Raum für (zusätzliche) Betriebsverhandlungen lassen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Weiterentwicklung des Handwerks gelten, der im Gegensatz zu anderen Industriezweigen durch das Handwerks- und Handelsgesetzbuch geregelt ist. Dieses Dokument erlaubt die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einer Landesinnung ohne verbindliche Verpflichtung zu Tarifverträgen des Vereins nicht. Mitglieder dieser Zünfte sind daher unabhängig von der Gewerkschaftsebene in ihrer Belegschaft automatisch tariflich versichert. Aufgrund rückläufiger Mitgliederzahlen entschieden sich die regionalen Innungen in der Kfz-Reparaturbranche, nach neuen Organisationsmustern zu suchen. Wie Tabelle 1 jedoch deutlich zeigt, ist die Zahl der von Tarifverhandlungen erfassten Betriebe in den einzelnen Industriesektoren sehr unterschiedlich. Weitere Faktoren, die die Tarifsicherung beeinflussen, sind die Größe des Betriebs, die Existenz eines Betriebsrats und der Standort des Betriebs.

Ostdeutsche Betriebe fallen seltener unter einen Branchentarifvertrag. In Deutschland gelten in der Regel vier Organisationen als Spitzenunternehmen in Deutschland, d.h. die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Während alle vier häufig an bi-/dreiseitigen oder multilateralen Konsultationen zu Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsfragen beteiligt sind, bezieht sich diese Studie nur auf BDA und ZDH als Spitzenorganisationen, die behaupten, die Tarifinteressen ihrer Mitglieder zu koordinieren. Im Jahr 2003 war der Tarifvertrag höher: Rund 39 % aller Betriebe, die 59 % der Beschäftigten beschäftigten, waren an eine Branchenvereinbarung gebunden. Wie im Jahr 2007 gab etwa ein weiteres Viertel der ungebundenen Betriebe (für die weitere 17 % der Beschäftigten befliegten) an, die Branchenvereinbarung als Richtschnur zu nutzen. Wie oben dargelegt, bieten sektorale Arbeitgeberorganisationen ihren Mitgliedern in der Regel eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Neben ihrer Beteiligung an Tarifverhandlungen bieten sie Rechtsberatung und Informationsdienste an.

Darüber hinaus vertreten sektorale Arbeitgeberorganisationen in der Regel die gemeinsamen Interessen und gemeinsamen Standpunkte ihres Sektors im Umgang mit anderen Institutionen wie Regierungsstellen, Gewerkschaften und Medien.

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